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Visa-Leitfaden für Großbritannien

Visa-Leitfaden für Internatschüler in Großbritannien

Nach dem Brexit am 1. Januar 2021 haben sich die Regelungen für EU/EWR-Schüler, die ein britisches Internat besuchen möchten, geändert. Unser Leitfaden gibt Ihnen einen übersichtlichen Einblick in die aktuellen Visa- und Einreisebestimmungen für Großbritannien.

Kurzaufenthalte bis 6 Monate

Visitor’s Route

Für einen bis zu sechsmonatigen Aufenthalt in Großbritannien ist für europäische Schüler kein Visum erforderlich. Diese Regelung ist besonders relevant für Schüler, die einen kurzfristigen Aufenthalt in Großbritannien planen, beispielsweise für ein Trimester an einem britischen Internat oder einen Sprachkurs.

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

  1. Gültigkeit des Reisepasses: Der Reisepass sollte bei Einreise und während des gesamten Aufenthalts mindestens sechs Monate gültig sein.
  2. Krankenversicherungsnachweis: Eine in Großbritannien gültige Krankenversicherung ist vorzuweisen. Eventuell ist der Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung notwendig.
  3. Einverständniserklärung der Eltern: Eine schriftliche Zustimmung beider Elternteile ist erforderlich, um die adäquate Reise-, Unterbringungs- und Betreuungsplanung zu bestätigen.
  4. Einschreibungsbestätigung der Schule: Die britische Schule muss eine Bestätigung (Confirmation of Acceptance for Studies, CAS) ausstellen, die die Aufnahme und die Dauer des Aufenthalts bestätigt.


Weitere Hinweise:

  • Nachweis der geplanten Ausreise: Es muss deutlich sein, dass der Schüler/die Schülerin nach sechs Monaten Großbritannien verlässt, z.B. durch einen gebuchten Rückflug.
  • Keine Verlängerung durch Auslandsaufenthalte: Aufenthalte außerhalb Großbritanniens verlängern nicht die sechsmonatige Frist. Es zählt der ursprüngliche Beginn des Aufenthalts.
  • Visumpflicht bei Verlängerung: Schüler, die ihren visumfreien Aufenthalt über ein Schultrimester hinaus verlängern möchten, müssen während der Ferien in ihrem Heimatland ein Visum beantragen.

Längere Aufenthalte von sechs Monaten bis zu sechs Jahren

"Child Student Route" und "Student Visa"

Child Student Visa:

Schüler im Alter von 4 bis 17 Jahren, die einen Aufenthalt von über sechs Monaten in Großbritannien planen, müssen ein “Child Student Visa” beantragen.

Student Visa:

Volljährige Schüler sowie alle Teilnehmer an einem Foundationkurs sind hingegen verpflichtet, ein “Student Visa” zu beantragen.

Die Aufenthaltsdauer kann zwischen sechs Monaten und bis zu sechs Jahren variieren.

Anforderungen:

  1. Es ist eine Einverständniserklärung (Letter of Consent) beider Elternteile erforderlich.
  2. Sie benötigen ein CAS-Schreiben (Confirmation of Acceptance for Studies) der Schule.
  3. Der Reisepass muss biometrisch sein und für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein.
  4. Der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel kann erforderlich sein.
  5. Die Kosten belaufen sich auf £363 für die Visumgebühr und £470 pro 12 Monate für die Krankenversicherungsgebühr (Immigration Health Surcharge), zuzüglich einer einmaligen Gebühr von £235 für die Krankenversicherung.
  6. Für das “Student Visa” erforderlich: Nachweis von Englischkenntnissen auf mindestens B1-Niveau.

Die Anforderungen variieren je nach Alter und geplanter Aufenthaltsdauer. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.gov.uk/child-study-visa.


Beachten Sie zudem diese wesentlichen Punkte:

  1. Der erste Schritt für die Beantragung eines Visums ist die Ausstellung des CAS-Schreibens durch die Schule.
  2. Das Visum kann frühestens sechs Monate vor Aufenthaltsbeginn beantragt werden, auch eine Online-Beantragung (empfhlenswert) ist möglich.
  3. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt in der Regel innerhalb von drei Wochen.
  4. Die Immigration Health Surcharge kann nicht durch den Nachweis einer vorhandenen Auslandskrankenversicherung ersetzt werden.
  5. Die Einreise mit gültigem Visum ist bis zu einem Monat vor Schulbeginn in Großbritannien möglich.
  6. Studenten und Studentinnen eines Foundation-Kurses müssen immer die “Student Route” wählen, unabhängig vom Alter.


Antragsverfahren für das Child Student Visa in Großbritannien

Um ein Child Student Visa zu beantragen, benötigen Sie zunächst eine Bestätigung der Aufnahme an einer britischen Schule (Confirmation of Acceptance to Study, CAS). Die Schule stellt diese Bestätigung aus, sobald Sie die folgenden erforderlichen Dokumente eingereicht haben:

  1. Reisepass Ihres Kindes: Gültig für mindestens sechs Monate bei Einreise.
  2. Geburtsurkunde Ihres Kindes: In beglaubigter englischer Übersetzung oder als internationale Geburtsurkunde.
  3. Einverständniserklärung der Eltern (Parental Consent): Zustimmung der Eltern zur Schulbildung in Großbritannien.
  4. Vormundschaftsvereinbarung: Die LondonAgentur übernimmt die Vereinbarung des Guardian-Vertrags für die Schule.

Sobald Sie diese Unterlagen beisammen haben, können Sie den Antrag für das Child Student Visa stellen.

Um den Visumantrag online zu starten, sammeln Sie bitte zuerst die erforderlichen Dokumente. Eröffnen Sie ein Benutzerkonto, über das Sie den Antragsprozess starten und bei Bedarf fortsetzen können. Dies ermöglicht Ihnen, den Antrag in Etappen zu bearbeiten, falls Ihnen bestimmte Unterlagen oder Nachweise fehlen.

Online-Beantragung eines Visums für Großbritannien

Für die Beantragung eines “Child Student Visa” für einen Aufenthalt in Großbritannien sind mehrere Schritte notwendig. Die ersten beiden Schritte, die Bestätigung der Schulaufnahme und die Bereitstellung notwendiger Unterlagen, werden üblicherweise von der Schule selbst durchgeführt. Hierzu gehört die Ausstellung eines “Confirmation of Acceptance to Study” (CAS)-Briefs, für den die Schule folgende Dokumente benötigt:

  1. Kopie des Reisepasses des Kindes.
  2. Eine beglaubigte Übersetzung oder internationale Version der Geburtsurkunde des Kindes.
  3. Eine von den Eltern unterzeichnete Einverständniserklärung, in der sie ihre Zustimmung zur Schulbildung in Großbritannien ausdrücken.
  4. Eine von der Schule angeforderte Vormundschaftserklärung.

Der dritte Schritt ist die Online-Beantragung des Visums. Dieser Prozess kann bis zu 70 Minuten in Anspruch nehmen und erfordert ein Benutzerkonto auf der entsprechenden Webseite der britischen Regierung. Bewerber sollten folgende Unterlagen zur Hand haben:

  • Die Seite mit den persönlichen Daten des Reisepasses.
  • Das von der Schule ausgestellte CAS-Bestätigungsschreiben.
  • Die von beiden Eltern unterzeichnete Einverständniserklärung.
  • Die Geburtsurkunde des Kindes.

Während des Antragsprozesses müssen die Antragsteller die Immigration Health Surcharge (IHS) sowie die Visumgebühr entrichten, wofür eine Kreditkarte benötigt wird.

Schritt vier beinhaltet das Herunterladen und Nutzen der ‘UK Immigration: ID Check’ App, die für iPhones ab Modell 7 und Android-Geräte mit NFC-Technologie verfügbar ist. Diese App wird verwendet, um persönliche Daten sicher zu übermitteln. Sollte das Kind keinen Reisepass mit RFID-Chip besitzen oder die App nicht genutzt werden können, ist der Antrag stattdessen bei einem Visumsantragszentrum zu stellen.

Im fünften und letzten Schritt erhalten die Antragsteller per E-Mail eine Benachrichtigung über die Genehmigung ihres Visums. Bei einem Reisepass mit RFID-Chip wird ein digitaler Status vergeben, der über ein Online-Portal abgerufen werden kann. Bei Reisepässen ohne RFID-Chip wird das Visum in den Reisepass gestempelt und ist für drei Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit muss das Kind nach Großbritannien einreisen, um die biometrische Aufenthaltsgenehmigung abzuholen.

Wichtig ist, dass die Schule über die Bestätigung des Visumantrags informiert wird, um entsprechende Vorkehrungen treffen zu können. Weitere Informationen und Details zu möglichen Stornierungen oder Rückerstattungen der IHS-Gebühr finden sich auf den offiziellen Webseiten der britischen Regierung.

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Visum für Schüler in Großbritannien

  1. Darf ein Schüler nach einem Semesterende in sein Heimatland zurückkehren und dann mit demselben Status wieder nach Großbritannien kommen?
    Ja, Schüler, die weniger als sechs Monate eingeschrieben sind, dürfen während der Schulferien heimreisen und dann ihre Ausbildung in Großbritannien fortsetzen. Die sechsmonatige Frist beginnt ab dem Tag der Einreise, einschließlich Ferienzeiten.

  2. Kann ein Schüler seine Aufenthaltsdauer nach dem Herbsttrimester um weitere zwei Trimester unter der Visitor-Route verlängern? Nein, in diesem Fall ist ein neuer Visumsantrag während der Ferien in Deutschland erforderlich.

  3. Ist es möglich, nach einem sechsmonatigen Aufenthalt in Großbritannien das Visum vor Ort von einem Visitor-Visum auf ein Child Student Visum zu ändern? Nein, ein solcher Wechsel ist nicht gestattet. Der Antrag muss außerhalb Großbritanniens gestellt werden.

  4. Können Schüler nach sechs Monaten in Großbritannien und einer Heimkehr über den Sommer im September für weitere sechs Monate ohne Visum zurückkehren? Nein, wiederholte Einreisen für sechs Monate ohne Visum können zur Einreiseverweigerung führen.

  5. Welchen Status haben Eltern, die ihre Kinder nach Großbritannien begleiten? Eltern aus der EU oder dem EWR dürfen als Besucher einreisen.

  6. Was passiert, wenn ein Schüler länger als sechs Monate ohne das erforderliche Visum in Großbritannien bleibt? Dies kann zu negativen Vermerken im Einwanderungsstatus führen und zukünftige Einreisen erschweren.

  7. Wann sollte das Child Student Visum beantragt werden? Der Antrag kann sechs Monate vor dem im CAS-Dokument angegebenen Kursbeginn gestellt werden, abhängig von der Ausstellung des CAS-Dokuments durch die Schule.

  8. Ist ein Wechsel von einem Besuchervisum zu einem Child Student oder Student Visum in Großbritannien möglich? Nein, der Antrag muss im Heimatland oder einem Land mit Aufenthaltsrecht gestellt werden.

  9. Kann die Reisepassnummer geändert werden, wenn ein Schüler vor der Reise nach Großbritannien einen neuen Pass erhält? Ja, Änderungen können online auf der “View and Prove”-Webseite vorgenommen werden.

  10. Müssen alle Schüler einen finanziellen Nachweis erbringen? Nein, EU- und EWR-Bürger sind von dieser Anforderung befreit.

  11. Ist bei einem Wechsel von I/GCSEs zu A-Levels oder dem IB ein neues Visum notwendig? Ja, es wird ein neues CAS-Schreiben und ein neuer Visumsantrag benötigt.

  12. Wie lange dauert die Bearbeitung eines Visumantrags? Die Bearbeitungsdauer beträgt üblicherweise etwa 15 Arbeitstage.

  13. Wie sollte eine Einverständniserklärung aussehen? Beispieltexte und Vorlagen sind auf unserer Website verfügbar.

  14. Dürfen Schüler mit einem Child Student Visum während der Ferien das Land verlassen und wieder einreisen? Ja, Ein- und Ausreisen sind während der Gültigkeit des Visums jederzeit erlaubt.